Insgesamt ist – bei isolierter Betrachtung der drei Widerhandlungen – je von einem leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Einzelbusse von je Fr. 80.00 auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Widerhandlung insofern in einem Zusammenhang mit derjenigen betreffend die fehlenden Trennwände bei den Tischen stehen, als dass der Betrieb das Schutzkonzept nicht oder ungenügend den geltenden Massnahmen entsprechend angepasst und die Mitarbeitenden nicht entsprechend instruiert wurden. Dennoch ist zu beachten, dass mit jeder neuen Widerhandlung eine zusätzliche Gefährdung einer Ansteckung mit dem Virus einhergeht.