Anlässlich der polizeilichen Kontrolle vom 19. November 2020 im B._____ Bar & Restaurant wurde festgestellt, dass Bodenmarkierungen im Wartebereich gefehlt haben. Dadurch konnte das Einhalten des damals geltenden Mindestabstandes durch die Gäste nicht gewährleistet werden, was ein erhöhtes Risiko einer Ansteckung mit dem Virus zur Folge hatte. Im Rahmen der polizeilichen Kontrolle vom 4. Dezember 2020 im B._____ Bar & Restaurant wurde festgestellt, dass eine Mitarbeiterin ihre Maske nicht korrekt trug und das BAG-Plakat nicht erneuert wurde.