vorinstanzliches Protokoll S. 15 f.; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4), im Einklang. C._____ hat zwar ausgesagt, im Tatzeitpunkt nur als Kurier dort gearbeitet zu haben (act. 313, 315). Hingegen führte er einerseits auch aus, gedacht zu haben, Partner des Beschuldigten gewesen zu sein. Andererseits weisen seine Aufgaben (Warenkontrolle, Einkauf, Abrechnung, Kündigung von Mitarbeitern), welche er nach eigenen Aussagen nebst seinen Kurierdiensten getätigt haben soll, auf eine gewisse Verantwortung seinerseits im Betrieb hin (vorinstanzliches Protokoll S. 5 f.), sodass die Aussage des Beschuldigten, C.__