__ ausgegangen werden. Es habe insbesondere im Zeitpunkt vom 5. Januar 2021 nicht mit absoluter Sicherheit festgestanden, ob C._____ keinerlei Verantwortung hinsichtlich der Umsetzung der Corona- Schutzmassnahmen trage, womit es an der objektiven Voraussetzung eines «Nichtschuldigen» fehle. Nachdem unklar - 12 -