Mithin besteht keine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips, wenn dem Beschuldigten in der Anklageschrift Unterlassungshandlungen vorgeworfen werden. Im Übrigen wird in der Anklage umschrieben, dass der Beschuldigte sich als Inhaber, Geschäftsführer und Betriebsleiter der B._____ Bar & Restaurant, mithin als für die Umsetzung der Covid-19- Schutzbestimmungen verantwortliche Person, nicht um deren Einhaltung bemüht haben soll, woraus sich insofern auch eine Garantenstellung des Beschuldigten ergibt.