3.3. Mit Schreiben vom 30. August 2023 reichte die Staatsanwaltschaft vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsantwort ein. 3.4. Der Beschuldigte reichte mit Schreiben vom 19. September 2023 eine freigestellte Stellungnahme ein. 3.5. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten fand am 10. April 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: