3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 12. Juni 2023 beantragte der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch und damit einhergehend den Verzicht auf den Widerruf der bedingten Geldstrafe gemäss Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 8. September 2020. Weiter beantragte der Beschuldigte die Befragung von E._____, F._____, G._____, H._____, I._____, J._____, C._____, D._____ und K._____ als Zeugen sowie die Edition diverser Akten bei der L._____ GmbH, eventualiter bei I._____, subeventualiter bei der SVA Aargau und bei der P._____. 3.2. Der Beschuldigte reichte am 18. August 2023 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein.