Nichteinhalten der Verpflichtungen nach Art. 4 Abs. 1 und 2 sowie nach den Art. 5a und 6d-6f Covid-19-Verordnung besondere Lage (Strafbestimmung: Art. 13 lit. a) (Stand am 12. Dezember 2020): Am 18. Dezember 2020 um 13.05 Uhr in Q._____, R-Strasse, B._____ Bar & Restaurant, hat der Beschuldigte, als zuständiger Geschäftsführer, es unterlassen, die Kontaktdaten der Gäste konsequent zu erfassen, und die Tische nach der Konsumation durch die Gäste zu reinigen.