Bar & Restaurant, hat der Beschuldigte, als zuständiger Geschäftsführer, es unterlassen, die Mitarbeiterin D._____ anzuweisen, die Gesichtsmaske korrekt zu tragen, das BAG-Plakat an der Eingangstüre zu erneuern, die Einhaltung des Mindestabstands von 1.5 Metern zwischen den Gästen an der Bar durchzusetzen, Gäste ohne Gesichtsmaske nicht ins Lokal zu lassen, und die Kontaktdaten der Kunden korrekt zu erheben.