Vorgehen: In der Zeit zwischen dem 19. November 2020 und dem 18. Dezember 2020, in Q._____, R-Strasse, hat sich der Beschuldigte, als Inhaber, Geschäftsführer und Betriebsleiter der B._____ Bar & Restaurant, somit als für die Umsetzung der COVID-19-Schutzbestimmungen verantwortliche Person, um die Umsetzung der nachfolgenden, zur Tatzeit bestehenden COVID-19-Schutzbestimmungen, nicht gekümmert, obwohl ihm die besagten Bestimmungen bekannt waren, wobei der Beschuldigte entsprechende Regelverstösse zumindest in Kauf nahm: