Bar & Restaurant, gegenüber der Kantonspolizei Aargau sinngemäss zu Protokoll, dass nicht er, sondern namentlich C._____ im tatrelevanten Zeitraum für die Einhaltung der COVID-Schutzbestimmungen im B._____ Bar & Restaurant verantwortlich gewesen sei. Die Kantonspolizei Aargau eröffnete dementsprechend am 23. März 2021 dem C._____ zu Protokoll den Verdacht, dass er sich wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen die COVID-Schutzbe- stimmungen strafbar gemacht haben könnte. Der Beschuldigte wusste, dass nicht C._____, sondern er selbst im tatrelevanten Zeitraum als Inhaber, Geschäftsführer und Betriebsleiter der B._