Gegenstand Falsche Anschuldigung und mehrfache Widerhandlung gegen die Covid- 19-Verordnung besondere Lage -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 28. Februar 2022 erliess die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegen den Beschuldigten folgenden Strafbefehl: Falsche Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 und Ziff. 2 StGB) Der Beschuldigte hat einen Nichtschuldigen wider besseres Wissen bei der Behörde einer Übertretung beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen.