3.2. Der mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 24. Oktober 2019 für die Freiheitsstrafe von 18 Monaten gewährte bedingte Strafvollzug wird widerrufen. Die Freiheitsstrafe ist Bestandteil der in Ziff. 3.1 ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe. 3.3. Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zug vom 6. Juli 2018 für die Geldstrafe von 5 Tagessätzen gewährte bedingte Strafvollzug wird widerrufen. Die Geldstrafe ist Bestandteil der in Ziff. 3.1 ausgesprochenen Gesamtgeldstrafe. 3.4. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 1 Tag (3. November 2020) wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet.