1. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der Misswirtschaft (Anklageziffer I.2.) freigesprochen. 2. Der Beschuldigte ist schuldig: - des mehrfachen betrügerischen Pfändungsbetrugs gemäss Art. 163 Ziff. 1 StGB (Anklageziffer I.1); - der Unterlassung der Buchführung gemäss Art. 166 StGB (Anklageziffer I.3); - des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen gemäss Art. 292 StGB für den Zeitraum ab 15. November 2019 (Anklageziffer I.4); - der Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG (Anklageziffer I.5) [in Rechtskraft erwachsen].