Mithin hat er den falschen Eindruck erweckt, umfassend über seine finanziellen Verhältnisse Auskunft erteilt zu haben. Aufgrund seiner wahrheitswidrigen Angaben, weder über Einkommen noch Vermögen zu verfügen, waren die entsprechenden Gelder dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen und deren Forderungen dadurch gefährdet. Das Verhalten des Beschuldigten ist vor diesem Hintergrund nicht zu bagatellisieren, sind dadurch doch zahlreiche Verlustscheine entstanden.