Zudem gab der Beschuldigte an, die Übernahme – also den Mantel, den er für Fr. 3'500.00 erworben habe – aus dem Erlös wieder instandgesetzter Autos finanziert zu haben (UA act. 173). Damit hat der Beschuldigte dem Betreibungsamt nicht nur das Geld, das er für den Mantelerwerb auf der Seite hatte, verheimlicht, sondern auch das Einkommen, das er aus seiner Tätigkeit für die beiden Unternehmen generierte. Mithin hat er den falschen Eindruck erweckt, umfassend über seine finanziellen Verhältnisse Auskunft erteilt zu haben.