Der bedingte Strafvollzug letzterer Strafe wurde schliesslich mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 22. Februar 2022 wegen Nichtabgabe von Ausweisen oder Kontrollschildern widerrufen und der Beschuldigte zu einer Gesamtstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 90.00 verurteilt (vgl. eingeholter Strafregisterauszug). Diese Verurteilungen als auch die im vorliegenden Verfahren neu zu beurteilenden Straftaten zeigen eindrücklich, dass der Beschuldigte über Jahre hinweg immer wieder straffällig wurde und sich auch durch die Ausfällung spürbarer Bussen und Geldstrafen sowie einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten nicht hat beeindrucken lassen.