166 StGB zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt. Der bedingte Strafvollzug letzterer Strafe wurde schliesslich mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 22. Februar 2022 wegen Nichtabgabe von Ausweisen oder Kontrollschildern widerrufen und der Beschuldigte zu einer Gesamtstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 90.00 verurteilt (vgl. eingeholter Strafregisterauszug).