Sodann führte der Beschuldigte anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung aus, dass vereinzelt Aufträge der einen Firma von der anderen übernommen worden seien, wenn die ursprüngliche Auftragnehmerin Konkurs gegangen sei (act. 1406). Da die B._____ ins Handelsregister eingetragen wurde, nachdem die vom Beschuldigten gegründete J._____ GmbH Konkurs gegangen war, erscheint naheliegend, dass die ursprünglichen Strukturen auch in der B._____ weitergeführt wurden, obwohl formell seine Mutter als Inhaberin eingetragen war.