Verfügt ein Mitarbeiter einer Einzelfirma über selbständige Entscheidungsbefugnisse, so ist die der Einzelfirma obliegende Pflicht zur Buchführung ihm zuzurechnen (Art. 29 lit. c StGB). 3.3. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt, dass der Beschuldigte Angestellter mit Einzelzeichnungsberechtigung der am 26. Oktober 2018 ins Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmung B._____ war, über welche am 17. Juni 2019 der Konkurs eröffnet wurde (act. 253, 272 und 827; GA act. 1400). Darüber hinaus ist erstellt sowie unbestritten geblieben, dass über die Geschäftstätigkeit der besagten Gesellschaft nicht Buch geführt wurde (act. 1410).