den (falschen) Eindruck erweckt, vollständig Aufschluss über seine Einkommens- und Vermögenssituation erteilt zu haben, was angesichts der erwirtschafteten Beträge nicht zutrifft. Vielmehr hat er über den Tatzeitraum durch die bezogenen Gelder einen wesentlichen Teil seiner Lebenshaltungskosten gedeckt. Er stand ihm damit wesentlich mehr Einkommen zur Verfügung, als er dies anlässlich der fraglichen Pfändungsvollzüge ausgewiesen hat.