1. Die Berufung des Beschuldigten richtet sich gegen die vorinstanzlichen Schuldsprüche wegen mehrfachen Pfändungsbetrugs, Unterlassung der Buchführung, mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen sowie die daraus resultierenden Straf- und Kostenfolgen. Die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft richtet sich gegen den von der Vorinstanz vorgenommenen Verzicht auf den Widerruf des mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 24. Oktober 2019 für die Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt ausgesprochenen Strafvollzugs.