2.6. Mit Anschlussberufungsantwort vom 21. August 2023 beantragte der Beschuldigte die Abweisung der Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft. 2.7. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten fand am 5. Juni 2024 statt. -5- Das Obergericht zieht in Erwägung: