2. Der Beschuldigte wird schuldig gesprochen - des mehrfachen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs gemäss Art. 163 Ziff. 1 StGB (Anklageziffer I.1.) - der Unterlassung der Buchführung gemäss Art. 166 StGB (Anklageziffer I.3.) - des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen gemäss Art. 292 StGB für den Zeitraum ab 15.11.2019 (Anklageziffer I.4.) - der Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG (Anklageziffer I.5.) 3. 3.1. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 40, 47 und 49 Abs. 1 StGB zu 12 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.