1.2. Am 15. November 2022 fand vor dem Bezirksgericht Bremgarten die erstinstanzliche Hauptverhandlung mit Befragung des Beschuldigten statt. Gleichentags erkannte das Bezirksgericht Bremgarten auf folgendes Urteil: 1. Der Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage - der Misswirtschaft gemäss Art. 165 Ziff. 1 StGB (Anklageziffer I.2.)