1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erhob am 19. Januar 2022 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfachen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs, Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen sowie Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung. Sie beantragte, der Beschuldigte sei dafür – unter Widerruf des mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 24. Oktober 2019 für eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt gewährten Strafvollzugs – mit einer unbedingt auszusprechenden Gesamtfreiheitsstrafe von 30 Monaten sowie einer Busse von Fr. 500.00 zu bestrafen.