__ selber, sondern auch diejenige des Beschuldigten, wonach sich A._____ im Zuge der Rangelei plötzlich an den linken Oberarm gehalten habe. Andere Erklärungsursachen dieser Stichverletzung sind bloss theoretisch denkbar und liegen ausserhalb einer vernünftigen Betrachtungsweise. Aufgrund der Aussagen von A._____, der keine gezielten Stichbewegungen des Beschuldigten beschreibt, ist davon auszugehen, dass diese Stichverletzung entstanden ist, weil der Beschuldigte während der Rangelei mit A._____ ein offenes Messer in der Hand hielt bzw. er sich mit einem offenen Messer in der Hand in diese - 16 -