__ lassen sich dagegen zwanglos mit dessen Sachdarstellung vereinbaren, wonach er im verletzten Zustand noch den Motor seines Fahrzeugs abgestellt habe. Nachdem eine Selbstverletzung aufgrund der Wundmorphologie, der Verletzungsschwere und der Verletzungslokalisationen ebenfalls ausscheidet, muss der Beschuldigte A._____ diese Stichverletzung im Rahmen der tätlichen Auseinandersetzung vom 12. April 2021 zugefügt haben. Hierfür spricht nicht nur die Aussage von A._____ selber, sondern auch diejenige des Beschuldigten, wonach sich A._____ im Zuge der Rangelei plötzlich an den linken Oberarm gehalten habe.