Die Kleidung des Beschuldigten wies keine Blutspuren auf (act. 201). Am 5. Mai 2021 konnte zwar beim Spind des Beschuldigten ein Messer aufgefunden werden, dieses wies jedoch weder Blutspuren auf noch liess es sich auf andere Weise der tätlichen Auseinandersetzung vom 12. April 2021 zuordnen (act. 192, 211).