Insgesamt weisen die belastenden Aussagen von A._____ keine besondere Qualität auf, die nur den Schluss zuliesse, sie müssten vollumfänglich der Wahrheit entsprechen. Insbesondere ist eine Anreicherung auf der Basis eines realen Kerngeschehens denkbar, zumal es sich um eine einfache Sachdarstellung handelt, bei deren Reproduktion selbst dann nicht zwingend mit Qualitätseinbussen zu rechnen wäre, wenn die Schilderungen keinen vollständigen Erlebnisbezug hätten.