1.2. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde des Beschuldigten wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs gut, hob das Urteil des Obergerichts vom 10. Januar 2023 auf und wies das Verfahren an das Obergericht zurück. In der Sache hat es sich nicht geäussert. In Nachachtung des Urteils des Bundesgerichts 6B_22/2023 vom 22. Mai 2023 wurde am 9. November 2023 eine mündliche Berufungsverhandlung durchgeführt und damit das rechtliche Gehör des Beschuldigten gewahrt. -6-