Ferner sei ihm für das Vorverfahren und das erstinstanzliche Hauptverfahren eine Entschädigung für seine Parteikosten sowie zusätzlich eine Genugtuung zu entrichten und die Verfahrenskosten des Vorverfahrens und des erstinstanzlichen Verfahrens seien aus der Staatskasse zu nehmen. Schliesslich beantragte der Beschuldigte die Befragung von B._____ und Dr. med. C._____.