4. 4.1. Mit Verfügung vom 14. Juni 2023 wurde den Parteien die Durchführung der mündlichen Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten und A._____ als Auskunftsperson in Aussicht gestellt. Ferner wurde den Parteien die Möglichkeit gewährt, innert Frist bis zum 4. Juli 2023 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine Stellungnahme einzureichen. 4.2. Der Beschuldigte beantragte mit Stellungnahme vom 4. Juli 2023, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen, die Zivilforderungen des Privatklägers seien abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen. -5-