3. Das Bundesgericht hiess eine gegen das Urteil des Obergerichts vom 10. Januar 2023 gerichtete Beschwerde des Beschuldigten wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs gut, hob das Urteil des Obergerichts vom 10. Januar 2023 auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung an das Obergericht zurück, da keine mündliche Berufungsverhandlung durchgeführt worden war (Urteil des Bundesgerichts 6B_22/2023 vom 22. Mai 2023).