Die Staatsanwaltschaft beantragte am 28. Juli 2022 die kostenfällige Abweisung der Berufung, woraufhin der Beschuldigte mit Eingabe vom 18. August 2022 replizierte. Das Obergericht hat am 10. Januar 2023 – ohne eine vorgängige mündliche Verhandlung – ein Urteil gefällt, wobei es das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich bestätigte.