Strafantrag wurde am 6. Mai 2021 gestellt." Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Beschuldigten dafür mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu Fr. 110.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 2'500.00. 1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 25. Oktober 2021 Einsprache. 1.3. Am 22. November 2021 überwies die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Strafbefehl samt Akten dem Bezirksgericht Muri zur Durchführung des Hauptverfahrens und erhob den Strafbefehl zur Anklageschrift.