4.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin F._____ Schadenersatz in der Höhe von Fr. 250.00 zu bezahlen. 4.3. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklage des Privatklägers C._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 4.4. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklage des Privatklägers D._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 4.5. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklage des Privatklägers E._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 4.6. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklage der Privatklägerin G._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 5. 5.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.