2.2. Der mit Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 5. Juli 2019 für die teilbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr bedingt gewährte Vollzug von 6 Monaten und der mit Urteil des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 16. April 2019 bedingt gewährte Vollzug von 4 Monaten wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 StGB widerrufen und ist Bestandteil der Gesamtstrafe gemäss Ziff. 2.1. 3. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB für die Dauer von 5 Jahren des Landes verwiesen. - 30 - 4. 4.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger B._____ Schadenersatz in der Höhe von Fr. 250.00 zu bezahlen.