bereits in den letzten Jahren jeweils eine grössere örtliche Distanz zwischen den beiden bestanden hat. Denkbar und ohne Weiteres möglich wäre auch, dass K._____, die erst seit kurzem in der Schweiz lebt, zusammen mit dem Beschuldigten nach Deutschland zurückkehrt. Jedenfalls scheinen Besuche von Q._____ aus ins grenznahe Deutschland als möglich. Auch ist der Beschuldigte im Umgang mit modernen Kommunikationsmittel vertraut, womit auch eine Kommunikation über die Landesgrenzen hinweg möglich ist.