Zwischenzeitlich hat der Beschuldigte seine Arbeitsstelle gleichwohl bereits wieder gewechselt und ist nun bei der J._____ AG, die vom vorliegenden Strafverfahren allerdings nichts weiss, angestellt (siehe dazu E. 3.3.3 und 3.4.2 hiervor). Der Beschuldigte hat angegeben, Schulden beim Betreibungsamt in Höhe von Fr. 10'000.00 und bei seinem Vater in der Höhe von ungefähr Fr. 8'000.00 zu haben (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). Zudem habe er noch eine laufende Ratenzahlung in der Höhe von Fr. 500.00, was gemäss eigener Aussage bald abgezahlt sei (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5).