4.4. Der heute 27-jährige ledige und kinderlose Beschuldigte wurde in Marburg (Deutschland) geboren und ist im Februar 2008 im Alter von knapp 12 Jahren in die Schweiz eingereist (GA act. 334). Er hat hier demnach seine prägenden Jugendjahre verbracht. Der Beschuldigte verfügt über eine Aufenthaltsbewilligung (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5). Der Lebensmittelpunkt des Beschuldigten liegt in der Schweiz. Sprachlich ist er sehr gut integriert, er spricht Schweizerdeutsch.