364 f.) des mehrfachen Betrugs (teilweise versucht) begangen im Mai 2017 und des mehrfachen Betrugs begangen zwischen November 2017 bis Dezember 2017 schuldig gemacht (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Zudem führte der Beschuldigte selbst aus, dass er zu Beginn des vorliegenden Tatzeitraums noch gearbeitet habe (GA act. 332). Aber auch nach der vermeintlichen «Lebenskrise im 2018 bis Frühling 2020» des Beschuldigten und somit nach seinem Stellenantritt bei der I._____ AG im Jahr 2021 hat dieser - 21 -