____ AG angestellt (siehe dazu E. 3.3.3 hiervor). Sein monatliches Nettoeinkommen beträgt rund Fr. 5'500.00 (vgl. anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichte Lohnabrechnung vom Oktober/November 2023). Zudem befindet sich der Beschuldigte wieder in einer Partnerschaft (siehe dazu E. 3.3.3 hiervor). Daraus kann der Beschuldigte unter den vorliegenden Umständen jedoch nichts zu seinen Gunsten ableiten, vermochten ihn vergleichbare Verhältnisse doch bereits in der Vergangenheit nicht von der Begehung neuer Straftaten abzuhalten.