Angesichts der erneuten, einschlägigen Delinquenz sind die Bewährungsaussichten des Beschuldigten stark getrübt. Negativ fällt dabei ins Gewicht, dass er bereits knapp 1 ⅔ Jahre nach Eröffnung des Urteils des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 16. April 2019, erneut straffällig in Erscheinung trat. Dabei ist Folgendes zusätzlich von Bedeutung: Mit Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 5. Juli 2018 wurde der Beschuldigte zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr – bei einem unbedingt vollziehbaren Anteil von 6 Monaten – verurteilt. Der Beschuldigte wusste somit bestens, was ein Gefängnisaufenthalt bedeutet.