Verschuldenserhöhend wirkt sich jedoch das hohe Mass an Entscheidungsfreiheit aus, über das der Beschuldigte im Zeitpunkt der Tatbegehung verfügte. Zwar war der Beschuldigte im Tatzeitraum arbeitslos und hat über kein Einkommen verfügt. Jedoch haben ihn seine Eltern finanziell unterstützt (siehe dazu E. 2.6. hiervor). Mithin befand er sich nicht in einer akuten Notlage. Zudem wären ihm verschiedene Wege offen gestanden, um ein legales Einkommen zu generieren. Mithin hat er den aus seiner Sicht einfachsten Weg gewählt, um zusätzlich an Geld zu kommen.