Produkte in China bestellt und direkt an die jeweilige Person hat liefern lassen. Zudem hat sich der Beschuldigte gezielt im Gebrauchtwarenhandel bewegt, wobei die Käufer bereits beim durch den Beschuldigten jeweils erlangten Betrag von mehreren Hundert Franken aller Voraussicht nach einen finanziell spürbaren Einschnitt erlitten haben. Der Taterfolg ist damit in Relation zum weiten Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und den davon erfassten Deliktssummen als leicht bis mittelschwer zu bezeichnen.