bestellt und diesen direkt an die Käufer liefern lassen – zeigen deutlich, dass er sich darauf eingerichtet hatte, weitere Täuschungshandlungen vorzunehmen. Der Beschuldigte selbst führte aus, die Personen hätten teilweise jeden Tag geschrieben und er könne nicht jeden Tag mit so vielen Leuten chatten (UA act. 125.4.6). Dies tat er, um diese Einnahmequelle, welche einen namhaften Beitrag an die Kosten zur Finanzierung seiner Lebensgestaltung bilden sollte, nicht zu verlieren. Schliesslich hat der Beschuldigte sein betrügerisches Verhalten nicht aus freiem Willen, sondern in Folge der Strafanzeigen, eingestellt. Im Übrigen kann der Be- - 13 -