Aufgrund der Tatsache, dass sich der Beschuldigte von unterschiedlichen Käufern und zu unterschiedlichen Zeitpunkten – nämlich zumindest sechs Mal – Beträge in unterschiedlicher Höhe hat überweisen lassen, kann nicht von einer einmaligen Tat gesprochen werden. Das täuschende Verhalten, welches sich über 5 Monate erstreckt hat, die investierte Zeit und der Aufwand des Beschuldigten – er hat Inserate auf die Plattform Facebook-Marketplace gestellt, Fotos auf anderen Websites hierfür gesucht und in die Inserate eingepflegt, Anfragen auf die Inserate sowie Nachfragen nach (vermeintlichem) Versand beantwortet sowie zumindest teilweise von AliExpress einen Gegenwert