versetzen. Der Beschuldigte hat das mit der Vorauszahlung einhergehende Vertrauen der Käufer in die tatsächliche Lieferung des jeweils inserierten Kaufgegenstands gezielt ausgenutzt. Sodann liess sich der Beschuldigte Gelder in der Höhe von insgesamt Fr. 1'742.00 transferieren, ohne je über die Absicht verfügt zu haben, den Käufern das entsprechende iPhone-Mo- dell zuzusenden. Der Beschuldigte handelte im Wissen darum, dass die Käufer zumindest möglicherweise davon ausgegangen sind, ein iPhone mit der im Inserat angegebenen Anzahl GB als interner Speicherplatz und einem neuen Bildschirm sowie weiteres Zubehör zu erhalten (siehe dazu E. 2.4.1 hiervor;). Indessen sandte er B.__