100 ff. und 125.4.4 f.). So sagte der Beschuldigte in diesem Zusammenhang selbst aus, er habe die vorliegenden Inserate nach der genannten Strafanzeige vom 11. Juli 2020 insofern angepasst, als er den Begriff «Display» mehrfach erwähnt habe (UA act. 125.4.5). Insbesondere hat der Beschuldigte den im Rahmen der Strafanzeige vom 11. Juli 2020 gegenständlichen Inserats noch aufgeführten Satz, wonach es sich nur um einen Ersatzbildschirm handle (vgl. UA act. 111), aus den vorliegenden Inseraten sogar entfernt (UA act.